AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposé Beschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

§ 1 – Vertraulichkeit

Das vorliegende Exposé und die darin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten – auch Vollmacht- oder Auftraggebern des Empfängers – ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Im Fall der Empfänger (nachfolgende Auftraggeber genannt) für den Fall des Vertragsschlusse durch den Dritten verpflichtet, Fa. Frank Koch Immobilien (nachfolgend Makler genannt) die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

§ 2 – Haftung

(1) Die in dem Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers/Vermieters, von Behörden oder anderen Dritten. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen.

(2) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt. sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Auftragsgebers führt.

§ 3 – Provisionspflicht

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der Hauptvertrag wirksam zustande kommt.

(2) der Provisionsanspruch ist in Höhe der im Exposé genannten Sätze zzgl. der gesetzlichen MwSt. am Tag des wirksamen Vertragsabschlusses fällig und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Im Fall des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.

(3) Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu zahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch

(4) Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag/Mietvertrag inhaltlich von dem Kaufvertrag/Mietvertrag inhaltlich auf die ursprüngliche Provision bestehen.

(5) Der Provisionsanspruch, mit der der Auftraggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht.

§ 4 Provisionspflicht für nachfolgende Verträge

Ein nachfolgender Vertrag liegt vor, wenn unter Erweiterung oder Änderung des ursprünglichen Vertrag Inhaltes ein geänderter oder neuer Vertrag zustande kommt. Schließt der Auftraggeber innerhalb von 12 Monate nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages einen nachfolgenden Vertrag ab, so ist er zur Zahlung einer Differenzprovision verpflichtet, wenn der Inhalt des nachfolgenden Vertrages ebenfalls Teil des ursprünglichen Auftrages war und vom Makler ebenfalls angeboten wurde. Die Differenzprovision errechnet sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages und der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des nachfolgenden Vertrages.

§ 5 – Vorkenntnis

Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Schadenersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, das der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 6 – Vertragsabschluss und Vertragsverhandlung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner als ursächlich wirkenden Makler zu nennen.

(2) Der Auftraggeber hat unverzüglich zur Kenntnis zu geben, wann und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

(3) Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

(4) Der Makler hat ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und der getroffenen Nebenvereinbarungen.

§ 7 – Unverbindlichkeit der Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

§ 8 – Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 9 – Besichtigungen

Besichtigungstermine stellen für beide Seiten einen vorvertraglichen Kontakt dar. Resultierend aus dieser geschäftlichen Kontaktaufnahme sind sich beide Parteien einig bestimmten Rücksichtspflichten einzuhalten bzw. deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führt. Besichtigungstermine werden deshalb verbindlich und individuell vom Makler vergeben. Das Nichterscheinen zum Besichtigungstermin bzw. das nicht rechtzeitige Absagen, wird deshalb von uns mit mindestens 25 Euro in Rechnung gestellt. Die Ansprüche können je nach Aufwand auch höher sein, was Ihnen vorab bei Vereinbarung des Besichtigungstermins mitgeteilt wird.

§ 10 – Vollständigkeit der Vereinbarungen

Der Empfänger bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé und diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen hinaus nicht getroffen wurden.

§ 11 – Gerichtsstand

Im Verkehr mit Kaufleuten ist Rheinstetten als Gerichtsstand vereinbart.

§ 12- unwirksame Klauseln

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

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